Eignungsfeststellungsverfahren
Studienanfänger der anglistisch/amerikanistischen Studiengänge (Bachelor, Lehrämter) müssen sich an der Friedrich-Alexander-Universität einem Eignungsfeststellungsverfahren unterziehen, mit dem ausreichende Englischkenntnisse für den erfolgreichen Studienbeginn in Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik sichergestellt werden sollen. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
- Die Note im Eignungsfeststellungsverfahren errechnet sich aus der Abiturnote (bzw. deren Äquivalent) und Tests, die an der Universität durchgeführt werden.
- Die Durchführung der Test obliegt der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums. Details zu den Test und zum Anmeldeverfahren sind auf den Seiten des Sprachenzentrums hier abrufbar.
- In begründeten Ausnahmefällen kann von der Eignungsfeststellung Abstand genommen werden, wenn die sprachpraktische Eignung zweifelsfrei feststeht.Die ist z.B. der Fall bei Studienortwechslern im höheren Fachsemester; dagegen führen "nur" gute Englischnoten oder ein Auslandsaufenthalt nicht automatisch zum Erlass. Anträge hierzu sind schriftlich zu richten an die Kommission zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens Englisch (Kontakt: Dr. Michael Klotz; Institut für Anglistik und Amerikanistik, Universität Erlangen-Nürnberg, Bismarckstr. 1, 91054 Erlangen).
- Die Satzung des Eignungsfeststellungsverfahrens ist hier einsehbar.
Seite zuletzt aktualisiert am 12.07.2011